Inhalt
Pflegefinanzierung
Benötigt eine Person Pflege, werden die Kosten dafür zwischen Krankenkasse, Gemeinde und der pflegebedürftigen Person aufgeteilt.
Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime (stationärer Bereich)
Die ausgewiesenen Pflegekosten, welche nach Abzug der Krankenkassenbeteiligung und des Eigenanteils der Bewohnerinnen und Bewohner nicht gedeckt sind, werden im Rahmen des kantonalen Pflegegesetzes von der öffentlichen Hand (Gemeinden) übernommen. Die entsprechenden Organisationen rechnen die Pflegebeiträge öffentliche Hand direkt mit der zuständigen Gemeinde ab.
Bei einem ausserkantonalen Heimeintritt ist die Zuständigkeit der Kostenübernahme der Pflegefinanzierung vorab zu klären. Nehmen Sie diesbezüglich bitte Kontakt mit uns auf.
Pflegefinanzierung Spitex (ambulanter Bereich)
Die Zuständigkeit für die ambulante Pflegefinanzierung liegt bei der Abteilung Gesundheit, Umwelt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Aufgaben | 044 711 78 95 | soziales@adliswil.ch |
Name |
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Pflegefinanzierung |