Das Büro, bestehend aus mindestens neun Mitgliedern, nämlich der Präsidentin oder dem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, den Sekretärinnen oder Sekretären sowie den weiteren Mitgliedern.
Die kleinste Kommission des Grossen Gemeinderats ist die Einbürgerungskommission (EK) mit fünf Mitgliedern. Sie stellt dem Rat Antrag zu den einzelnen Einbürgerungsgesuchen. Dabei behandelt sie lediglich Gesuche von Personen, die keine Bedingung für eine vereinfachte Einbürgerung (z.B. Schulzeit in der Schweiz, Schweizer Ehepartner) erfüllen.
Die siebenköpfige Rechnungsprüfungskommission (RPK) berät Anträge des Stadtrats mit erheblichen finanziellen Auswirkungen vor (insbesondere Kreditbeschlüsse). Sie beurteilt dabei auch die finanzielle Tragbarkeit und Angemessenheit einzelner Ausgaben. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören ferner die Vorberatung der Jahresrechnung, des Budgets und die Antragstellung zum Steuerfuss.
Die fünfköpfige Geschäftsprüfungskommission (GPK) übt – unabhängig von Anträgen des Stadtrats – die Oberaufsicht über die Stadtverwaltung aus. Aufgabe der Oberaufsicht ist es, das politische Handeln des Stadtrats und der Stadtverwaltung einer politischen Beurteilung zu unterziehen und auf die Rechtmässigkeit, die Ordnungsmässigkeit, die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen
Die neunköpfige Sachkommission (SAKO) berät die Vorlagen des Stadtrates vor, mit Ausnahme der Jahresrechnung, des Budgets und der Antragstellung zum Steuerfuss, welche in der RGPK vorberaten wird.
Es steht dem Rat zudem frei, neben den bestehenden Kommissionen für besonders umfassende Geschäfte eine Spezialkommission einzusetzen. Er kann zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Beschaffung weiterer Beurteilungsgrundlagen eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen.
Jeweils zwei Ratsmitglieder können eine Fraktion bilden. Die einzelnen Fraktionsmitglieder müssen dabei nicht der gleichen Partei angehören. Bei der Besetzung der Kommissionen werden die Fraktionsstärken berücksichtigt. Dies gilt ebenfalls bei der Besetzung des Ratspräsidiums, das jährlich neu bestellt wird. Die Vorbereitung dieser Wahlen erfolgt durch die Interfraktionelle Konferenz (IFK), die aus den Fraktionspräsidenten besteht.
Der Grosse Gemeinderat ist Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen (SGP). Mehr dazu unter www.sgp-ssp.net