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Soziales
Die Sozialberatung leistet im Auftrag der Sozialkommission für Adliswiler Einwohnerinnen und Einwohner wirtschaftliche und persönliche Hilfe in Notlagen. Sie bietet professionelle Beratung und Begleitung in schwierigen und belastenden Lebenssituationen.
Sofern keine andere spezialisierte Stelle zuständig ist, werden die betroffenen Personen durch die Sozialberatung persönlich beraten. Liegt eine wirtschaftliche Notlage vor und sind bestimmte Bedingungen erfüllt, können die Betroffenen finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen.
Adresse: |
Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil |
Telefon: |
044 711 78 48 |
E-Mail: |
Die Abteilung Soziale Aufgaben erbringt Dienstleistungen im Bereich der Sozialversicherungen (Zusatzleistungen zur AHV/IV, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, AHV-Zweigstelle, stationäre Pflegefinanzierung) und folgenden weiteren Bereichen: Betreuungsgutscheine, Alimentenbevorschussung, Integration, Sekretariat Sozialkommission.
Adresse: |
Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil |
Telefon: |
044 711 78 96 (bei Fragen zu Zusatzleistungen, zu Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose oder zur AHV) 044 711 78 95 (bei Fragen zu allen anderen oben erwähnten Themen) |
E-Mail: |
zusatzleistungen@adliswil.ch (bei Fragen zu Zusatzleistungen, zu Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose oder zur AHV) soziales@adliswil.ch (bei Fragen zu allen anderen oben erwähnten Themen) |
Die Abteilung Altersfragen befasst sich mit unterschiedlichen Themen im Zusammenhang mit dem Älterwerden in unserer Stadt. Sie ist Anlaufstelle für die ältere Bevölkerung und deren spezifische Anliegen. Sie publiziert u.a. den Veranstaltungskalender 60+, führt die Beratungsstelle 60+ und leitet die Angehörigengruppe Demenz.
Adresse: |
Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil |
Telefon: |
044 711 78 38 |
E-Mail: |
Das Kinderhaus Werd ist die öffentliche Kindertagesstätte der Stadt Adliswil. In einem grosszügigen, freistehenden Haus werden in fünf Gruppen täglich rund 56 Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut. Jede Gruppe hat für sich Räume von mindestens 90 m2 zur Verfügung. Ausserdem stehen zum Austoben ein grosser, eingezäunter Garten mit zwei Spielplätzen sowie ein Bewegungszimmer zur Verfügung.
Adresse: |
Schönauweg 6, 8134 Adliswil |
Telefon: |
044 771 20 02 |
E-Mail: |
Die Abteilung umfasst die Fachbereiche Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit, Freiwilligenarbeit und die Freizeitanlage Werd.
Der Fachbereich Jugend ist Anlaufstelle für alle Adliswiler und Langnauer Jugendlichen im Alter von 12 bis 20 Jahren, mit Hauptzielgruppe Oberstufenschüler/-innen.
Der Fachbereich Gemeinwesenarbeit engagiert sich für ein vielfältiges Stadtleben zusammen mit der Bevölkerung der Stadt Adliswil.
Der Fachbereich Freiwilligenarbeit ist für die ganze Stadt Informationsdrehscheibe und Ansprechperson zu Fragen und Anliegen rund um das Thema Freiwilligenarbeit.
Die Freizeitanlage Werd trägt zu den «schulergänzenden Angeboten» der Stadt mit Kursen und der offenen Werkstatt bei.
Adresse: |
Zürichstrasse 3, 8134 Adliswil |
Telefon: |
044 711 78 57 |
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 16.00
Freitag: 07.00 - 15.00 (durchgehend)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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145.1 | Geschäftsreglement der Sozialkommission | 1. Oktober 2023 |
700.1 | Betriebsreglement Kinderhaus Werd | 1. April 2022 |
701 | Gemeindeerlass Bedarfsgerechte Kinderbetreuung | 1. August 2020 |
701.1 | Ausführungsbestimmungen zum Bezug von Betreuungsgutscheinen | 1. August 2020 |
721 | Gemeindeleistungen zur AHV/IV-Beihilfe | 1. Januar 2021 |
721.1 | Zusatzleistungen zu AHV/IV-Beihilfe | 1. Februar 2018 |
727.1 | Kompetenzordnung zur Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe | 1. April 2022 |
731 | Ausgliederung der stadteigenen Alterseinrichtungen als Aktiengesellschaft | 12. April 2015 |
Name | Beschreibung |
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Frage |
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Persönliche Hilfe steht allen Hilfesuchenden zu, die in einer persönlichen Notlage Beratung und Betreuung brauchen. Eine persönliche Notlage liegt vor, wenn sich jemand im praktischen Leben oder im seelisch-geistigen Bereich nicht zurecht findet (Verordnung zum Sozialhilfegesetz, § 10 Ziff.1-2) Wirtschaftliche Hilfe wird gewährt, wenn die eigenen Mittel des Hilfesuchenden für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen nicht ausreichen (Verordnung zum Sozialhilfegesetz § 10, Ziff. 16). |
Um einen Anspruch geltend zu machen, muss der Antrag für die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (bei Ehepaaren von beiden). Alle Unterlagen, die zur Prüfung der Anspruchsberechtigung notwendig sind, müssen vorliegen und vollständig sein. Die Sozialberatung nimmt aufgrund der Angaben eine Berechnung vor und vergleicht den Existenzbedarf gemäss den Richtlinien der SKOS mit dem vorhandenen Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person bzw. Familie. Der daraus resultierende Bedarf und die weiteren Massnahmen werden in einem gemeinsamen Gespräch geklärt. Bei Ablehnung eines Unterstützungsantrags wird bei Bedarf eine rechtsgültige Verfügung ausgestellt. |