Inhalt
Geschäftsarten
Zu den Geschäften des Rates gehören Wahlen, Berichte und Anträge des Stadtrates und weiterer Exekutivbehörden, Volksinitiativen, Referenden und Einzelinitiativen, Parlamentarische Vorstösse, Beschlussanträge, an den Rat gerichtete Petitionen und weitere Geschäfte, die ihm Geschäftsordnung und Gesetz zuweisen.
Einzelne Ratsmitglieder können parlamentarische Vorstösse sowie Beschlussanträge einreichen. Zu den Vorstössen gehören Parlamentarische Initiative, Motionen, Postulate, Interpellationen und Anfragen.
- Durch das Mittel der Parlamentarischen Initiative kann ein Ratsmitglied verlangen:
- a. die Total- oder Teilrevision der Gemeindeordnung,
- b. den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Erlasses, der in die Zuständigkeit des Rates fällt,
- c. die Einreichung einer Behördeninitiative
- Mit einer Motion wird der Stadtrat verpflichtet, eine Vorlage für den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Beschlusses zu unterbreiten.
- Durch ein Postulats wird der Stadtrat eingeladen zu prüfen, ob eine Vorlage oder der Entwurf für einen Beschluss, insbesondere über einen Kredit, vorzulegen, eine Massnahme der mittelfristigen Planung oder irgendeine andere Massnahme zu treffen sei.
- Mit Interpellationen und Anfragen können die Ratsmitglieder vom Stadtrat schriftlich Auskunft über Angelegenheiten der Stadtverwaltung erhalten. Die Antworten auf Interpellationen werden anlässlich einer Ratssitzung öffentlich diskutiert, während die Antworten auf Anfragen im Rat nicht erörtert werden.
- Beschlussanträge betreffen den selbstständigen Wirkungsbereich des Rates und verlangen z.B. eine Änderung der Organisation des Rates.