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Steuern: Zahlungen, Zinsen und Termine
Bezahlung Steuerrechnungen
Ihre Steuerrechnungen können Sie auf verschiedene Arten begleichen. Am einfachsten und schnellsten ist die elektronische Überweisung von Ihrem Bank- oder PostFinancekonto. Sie können Einzahlungen auch am Schalter der Post vornehmen. Bitte beachten Sie untenstehende Zahlungsinformationen:
E-Banking oder E-Finance mit Einzahlungsschein:
Bei Überweisungen vom Bank- oder PostFinance-Konto verwenden Sie bitte die QR-Rechnung, welche Ihnen für die provisorischen Zahlungen zugestellt wurde.
E-Banking oder E-Finance ohne ESR-Einzahlungsschein:
Auf unser Bank-Konto:
Kontoinhaber: Stadt Adliswil, Finanzen, Postfach, 8134 Adliswil
Bank: Züricher Kantonalbank, Filiale Adliswil, Albisstrasse 17, 8134 Adliswil
IBAN-Nr: CH69 0070 0115 8000 0165 5
Konto-Nr: 1158-0001.655
SWIFT Code: ZKBKCHZZ80A
Auf unser PostFinance-Konto:
Kontoinhaber: Stadt Adliswil, Finanzen, Postfach, 8134 Adliswil
Empfänger: Postfinance AG, 3030 Bern
IBAN-Nr: CH60 0900 0000 8001 8795 6
Konto-Nr: 80-18795-6
SWIFT Code: POFICHBEXXX
Via E-Rechnung (Informationen zur Anmeldung)
Fristerstreckung Steuern
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, vor diesem Datum eine Fristerstreckung online zu beantragen.
Verzinsung Akontozahlungen Steuern
Unsere vorgedruckten Einzahlungsscheine tragen eine Jahreszahl. Diese steuert die automatische Verbuchung. Ein Einzahlungsschein mit der Jahreszahl 2024 wird daher auf die Steuern 2024 verbucht.
Alle Zahlungen für das Steuerjahr 2024, die vor dem 30. September 2024 eintreffen, werden zu Ihren Gunsten verzinst, während alle Zahlungen danach zu Ihren Lasten verzinst werden. Der Zinsfuss beträgt 1 % bis zur Erstellung der definitiven Schlussrechnung.
Wenn Sie Zinsen vermeiden möchten, achten Sie darauf, dass die provisorische Rechnung 2024 den geschätzten Einkommensverhältnissen 2024 entspricht. Ist die provisorische Rechnung zu tief, bitten wir Sie, uns anzurufen oder zu schreiben. Sie erhalten dann neue Einzahlungsscheine, mit denen Sie mehr Steuern einzahlen können.
Wenn die definitive Schlussrechnung mit einem Saldo zu Ihren Lasten erstellt wurde, und dieser nicht innert 30 Tagen bezahlt wird, erhöht sich der Zinsfuss auf 4,5 %.
Zahlungstermine Akontozahlungen Steuern
Wir bitten Sie, folgende Zahlungstermine für zu berücksichtigen:
- Rate zahlbar bis am 30. Juni
- Rate zahlbar bis am 30. September
- Rate zahlbar bis am 31. Dezember.
Benützen Sie zur Einzahlung bitte die mit der provisorischen Rechnung versendeten QR-Einzahlungsscheine. Sie vermeiden Belastungszinsen, wenn
- Sie die obigen Ratenzahlungstermine einhalten
- die provisorische Rechnung die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt (haben Sie deutlich mehr Einkommen, als es in der provisorischen Rechnung aufgeführt ist, können Sie eine neue Rechnung oder leere Einzahlungsscheine verlangen, um zusätzlich Steuern einzuzahlen).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 711 77 65 | steuern@adliswil.ch |