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Sozialberatung
Termine nach Vereinbarung
Wenn Sie einen Beratungstermin benötigen, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wenn Sie etwas abgeben möchten, benutzen Sie bitte den Briefkasten der Stadtverwaltung.
Neuanmeldungen
Wir nehmen Neuanmeldungen zu den folgenden Zeiten telefonisch entgegen:
Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 09.00 bis 11.00 Uhr
Aufgaben der Sozialberatung
Die Sozialberatung leistet im Auftrag der Sozialkommission für Adliswiler Einwohnerinnen und Einwohner wirtschaftliche und persönliche Hilfe in Notlagen. Sie bietet professionelle Beratung und Begleitung in schwierigen und belastenden Lebenssituationen.
Sofern keine andere spezialisierte Stelle zuständig ist, werden die betroffenen Personen durch die Sozialberatung persönlich beraten. Liegt eine wirtschaftliche Notlage vor und sind bestimmte Bedingungen erfüllt, können die Betroffenen finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen.
Sozialhilfe bezweckt die materielle Existenzsicherung von Menschen in einer Notlage und fördert deren soziale und berufliche Integration. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt oder gefördert, Klientinnen und Klienten sollen so rasch wie möglich wieder zur Selbständigkeit befähigt werden. Bei persönlichen Problemen wird in der Beratung gemeinsam nach Lösungen gesucht und bei Bedarf eine spezialisierte Stelle beigezogen Die Bemessung der finanziellen Unterstützung erfolgt nach dem Kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG), den Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) sowie der Kompetenzordnung der Sozialkommission Adliswil.
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 16.00
Freitag: 07.00 - 15.00 (durchgehend)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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727.1 | Kompetenzordnung zur Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe | 1. April 2022 |
Name | Beschreibung |
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Frage |
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Persönliche Hilfe steht allen Hilfesuchenden zu, die in einer persönlichen Notlage Beratung und Betreuung brauchen. Eine persönliche Notlage liegt vor, wenn sich jemand im praktischen Leben oder im seelisch-geistigen Bereich nicht zurecht findet (Verordnung zum Sozialhilfegesetz, § 10 Ziff.1-2) Wirtschaftliche Hilfe wird gewährt, wenn die eigenen Mittel des Hilfesuchenden für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen nicht ausreichen (Verordnung zum Sozialhilfegesetz § 10, Ziff. 16). |
Um einen Anspruch geltend zu machen, muss der Antrag für die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (bei Ehepaaren von beiden). Alle Unterlagen, die zur Prüfung der Anspruchsberechtigung notwendig sind, müssen vorliegen und vollständig sein. Die Sozialberatung nimmt aufgrund der Angaben eine Berechnung vor und vergleicht den Existenzbedarf gemäss den Richtlinien der SKOS mit dem vorhandenen Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person bzw. Familie. Der daraus resultierende Bedarf und die weiteren Massnahmen werden in einem gemeinsamen Gespräch geklärt. Bei Ablehnung eines Unterstützungsantrags wird bei Bedarf eine rechtsgültige Verfügung ausgestellt. |