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Hundewesen
Alle Hunde müssen, spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet, bei AMICUS registriert und bei der Polizei Adliswil - Langnau am Albis gemeldet sein.
Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind ebenfalls der Polizei Adliswil - Langnau am Albis und der AMICUS zu melden.
Hundekontrolle
Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Zürich ist die Stadt Adliswil verpflichtet, ein Verzeichnis der auf dem Gemeindegebiet gehaltenen Hunde zu führen und dieses regelmässig mit der nationalen Datenbank AMICUS abzugleichen.
Pflichten Hundehalter
Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Polizei Adliswil – Langnau a.A. (online oder am Schalter) innert zehn Tagen vom Haltenden angemeldet werden. Importierte Hunde müssen in der gleichen Frist verzollt (Stempel beim Grenzübertritt im Hundepass oder online beim Eidg. Zollamt) und bei einem Tierarzt vorgeführt sein. Dieser nimmt die Registrierung des Hundes bei AMICUS vor. Hierzu benötigen Sie Ihre persönliche AMICUS-ID.
Persönliche AMICUS-ID
Sind Sie noch nicht bei AMICUS registriert? Die Polizei Adliswil – Langnau a.A. erstellt Ihnen die persönliche ID bei der Anmeldung.
Mutationen
Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes müssen innert zehn Tagen der Polizei Adliswil – Langnau a.A. (online oder am Schalter) und bei AMICUS gemeldet werden.
Steuern/Gebühren
Die Hundesteuern betragen in Adliswil aktuell CHF 180.00 (inkl. Kantonsbeitrag).
Bei der Anmeldung wird eine einmalige Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
Obligatorische Haftpflichtversicherung
Für Hunde jeglicher Grösse und Rasse muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 1 Mio. abgeschlossen werden.
Ausbildungspflicht
Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde (Rasse-
typ 1). Mit dem Kurs-Guide des Veterinäramtes können Sie einfach herausfinden, welche Hundekurse Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen. Die Lektionen sind fristgerecht zu absolvieren und die Kursbestätigungen der Polizei Adliswil – Langnau a.A. einzureichen hunde@adliswil.ch.
Weitere Informationen, Merkblätter und Gesetze
Auf der Homepage des Veterinäramtes des Kantons Zürich finden Sie alle Informationen zum Thema Hundehaltung, das Hundegesetz und dessen Erlasse sowie Broschüren und Merkblätter.
Haben Sie Fragen? Die Polizei Adliswil –Langnau a.A. hilft Ihnen gerne weiter unter hunde@adliswil.ch oder 044 711 78 11. Unseren Schalter finden Sie an der Zürichstrasse 8, 8134 Adliswil.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei Adliswil - Langnau am Albis | 044 711 78 11 | polizei@adliswil.ch |