Inhalt
Polizei Adliswil - Langnau am Albis
Die Polizei Adliswil - Langnau am Albis ist zuständig für:
- Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung
- Verkehrspolizeiliche Aufgaben im fliessenden und ruhenden Verkehr
- Verkehrsunterricht in den Kindergärten
- Verwaltungspolizeiliche Aufgaben, Erledigung polizeilicher Aufträge von verschiedenen Amtsstellen
- Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und Kommunalpolizeien im Bezirk Horgen
- Die Polizei Adliswil - Langnau am Albis erledigt kriminalpolizeiliche Aufgaben im Rahmen des Polizeiorganisationsgesetzes
Sämtliche Online-Dienstleistungen der Gemeinde Langnau am Albis (auch An- und Abmeldung für das Dauerparkieren) finden Sie unter www.langnauamalbis.ch
Kantonspolizei
Für alle kriminalpolizeilichen Anzeigen ist die Kantonspolizei Zürich, im gemeinsamen Posten an der Zürichstrasse 8, 8134 Adliswil, Tel. 058 648 67 10, zuständig.
Die Kantonspolizei Zürich bietet Sicherheitsberatungen zu verschiedenen Themen an. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Präventionsabteilung.
Auf dem Portal Suisse ePolice können Sie rund um die Uhr selber Anzeigen beim Online-Polizeiposten aufgeben. Folgende eFormulare stehen zur Verfügung: Fahrrad- und Mofadiebstahl, Diebstahl elektronischer Geräte, Diebstahl Ski oder Snowboard, Verlust / Diebstahl Kontrollschild(er), Sachbeschädigung, Gesuch um einen Waffenerwerbsschein, schriftlicher Waffenvertrag.
Kontakt
Polizei Adliswil - Langnau am AlbisZürichstrasse 8
8134 Adliswil
Tel. 044 711 78 11
polizei@adliswil.ch
Öffnungszeiten
Montag | 8 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr |
Dienstag | 8 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr |
Mittwoch | 8 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr |
Donnerstag | 8 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr |
Freitag | 8 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr |
Wir sind gerne bereit, Sie auch ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten zu empfangen. Vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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511 | Polizeiverordnung | 1. März 2014 |
511.1 | Dienstreglement Polizei Adliswil - Langnau am Albis | 1. April 2024 |
511.2 | Reglement Videoüberwachung, inkl. Mengengerüst der Videoüberwachungsinstallation | 1. Juli 2021 |
511.3 | Reglement Erfüllung von polizeilichen Aufgaben | 1. Mai 2022 |
512 | Ordnungsbussenverordnung | 1. März 2014 |
521 | Parkierungsverordnung | 1. Januar 2016 |
521.1 | Ausführungsbestimmungen zur Parkierungsverordnung | 1. Januar 2016 |
521.2 | Parkkartenzonen | 2. April 2015 |
525.1 | Sondergebrauchsverordnung | 14. Mai 1996 |
Name | Beschreibung |
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Frage |
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Nein, das ist nicht möglich. Jedes Fahrzeug braucht eine eigene Parkkarte. |
Ja, für Lastwagen, Motorräder und Anhänger sind keine Parkkarten erhältlich. Diese sind ausschliesslich für leichte Motorwagen (Personen- und Lieferwagen) vorgesehen. |
Nein, wir verkaufen ausschliesslich Parkkarten für das Stadtgebiet von Adliswil. Wenn Sie eine Parkkarte für die Stadt Zürich benötigen, klicken Sie hier. |
Bei einem Wegzug aus Adliswil erlischt die Anspruchsberechtigung auf eine Anwohnerparkkarte. Parkkarten sind entweder per Post zurückzuschicken oder am Schalter der Stadtpolizei Adliswil zurückzugeben. Füllen Sie auf jeden Fall die Rückseite mit Ihren Angaben inklusive IBAN Nummer aus. Die bezahlte Gebühr für nicht benutzte Monate wird Ihnen anteilsmässig zurückerstattet. Sie erhalten entweder eine Überweisung auf Ihr Konto oder eine Barauszahlung. |
Kommen Sie zu den Öffnungszeiten am Schalter der Stadtpolizei Adliswil vorbei. Ihre Angaben werden angepasst und Sie erhalten eine neue Anwohnerparkkarte. |
Ja, falls der Lenker des Firmenfahrzeuges in Adliswil wohnhaft ist, kann er eine Anwohnerparkkarte kaufen. |
Ja, Parkkarten können im Online-Schalter der Stadt Adliswil beantragt und per Kreditkarte bezahlt werden. Sie müssen zuerst ein Benutzerkonto erstellen, damit Sie von diesem Service profitieren können. Kein Login ist nötig für den Bezug von Tages- und Wochenparkkarten. Nachdem Sie alle nötigen Felder ausgefüllt und die Unterlagen beigelegt haben, wird Ihr Antrag durch die Stadtpolizei geprüft. Nach der Freigabe Ihres Antrages erhalten Sie eine E-Mail mit der Anleitung zum Ausdrucken Ihrer Parkkarte. |
Grundsätzlich ja. Ab Anmeldedatum können Sie eine Anwohnerparkkarte bis zu einem Jahr beziehen. Wenn Sie aber länger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie Ihr Auto zuerst beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich umschreiben lassen. |
Nein, die Anwohnerparkkarte wird auf das Wechselkontrollschild ausgestellt. Die Parkkarte muss im Fahrzeug, an welchem die Kontrollschilder angebracht sind, hinter der Frontscheibe gut sichtbar sein. Das Abstellen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund ohne Kontrollschilder ist nicht erlaubt. |
Ja, die Parkkarte muss jederzeit ganz sicht- und lesbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. |
Nein, Sie dürfen nur in der Ihnen zugewiesenen Parkkartenzone parkieren. Dies ist meistens Ihr Wohnquartier. |
Bringen Sie Ihren Fahrzeugausweis mit. Ausserdem müssen Sie eine gängige Debit- oder Kreditkarte oder genügend Bargeld dabei haben. Der Bezug einer Parkkarte gegen Rechnung ist nicht möglich. |
Anwohnerparkkarte (CHF 30.00 pro Monat) Ausnahmebewilligung (CHF 30.00 pro Monat) Parkkarte für Gewerbebetriebe (CHF 30.00 pro Monat) Schichtbewilligung (CHF 40.00 pro Monat) Gewerbeparkkarte (CHF 45.00 pro Monat für 1 Kontrollschild für alle Zonen) Gewerbeparkkarte (CHF 50.00 pro Monat für 2 bis 6 Kontrollschilder für alle Zonen) Spitexparkkarte (CHF 10.00 Austellgebühr) Ärzteparkkarte (CHF 10.00 Austellgebühr) Tagesparkkarte (CHF 7.00) Wochenparkkarte (CHF 20.00) Bewilligung für Ersatzfahrzeuge (gratis) Vereinsparkkarte (gratis) |
Sie haben zwei Möglichkeiten: entweder Sie lösen für den Besucher/die Besucherin jede Woche eine Wochenparkkarte (4 x CHF 20.00) oder Sie stellen dem Besuch Ihren privaten Garagenplatz zur Verfügung und besorgen für Ihr Auto eine Anwohnerparkkarte für einen Monat (CHF 30.00). |
Die öffentlichen Parkflächen in den Parkkartenzonen sind weiss oder blau markiert. Das Stadtgebiet von Adliswil ist in sechs Parkkartenzonen aufgeteilt. Das Parkieren auf öffentlichem Grund ist zeitlich beschränkt und/oder gebührenpflichtig. Es muss daher im Auto entweder eine Dauerparkkarte oder Parkscheibe hinterlegt oder allenfalls die Parkuhr bedient werden. |
Im Zentrum sind die Parkplätze weiss markiert. Dauerparkkarten für Anwohner sind nicht erhältlich. Es gilt eine maximale Parkzeit von 2 Stunden auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen. Auf den anderen Parkplätzen darf nur mit der Parkscheibe während maximal 30 Minuten parkiert werden. |
Die Dauerparkkarten sind zwischen einem bis maximal zwölf Monate gültig. Falls Sie die Parkkarte online gekauft haben, können sie das Verlängerungsgesuch ebenfalls online erledigen. Ansonsten kommen Sie frühzeitig an den Schalter der Stadtpolizei und reichen Ihr Gesuch ein. |
Bei folgenden Strassen gibt es öffentliche Parkuhren: Soodring, Soodstrasse, Tiefackerstrasse, Wachtgasse, bei der Sportanlage Tüfi, beim Hallen- und Freibad im Tal und auf dem Stadthaus- und Wachtparkplatz. Auf den gebührenpflichtigen Parkfeldern dürfen Sie die Anwohnerparkkarte nicht benutzen. |
Die Tagesparkkarten und die Wochenparkarten sind online, am Schalter der Polizei Adliswil-Langnau und des Einwohnerwesens erhältlich. Sie kosten CHF 7.00 respektive CHF 20.00 und können von jedermann gekauft werden. |
In den blauen Zonen und auf anderen Parkfeldern, welche mit dem Signal „Parkieren mit Parkscheibe“ beschildert sind, muss entweder die Parkscheibe oder alternativ eine Dauer-, Wochen- oder Tagesparkkarte deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Auf den blau markierten Parkfeldern dürfen Autos werktags (Montag bis Samstag) zwischen 08:00 und 19:00 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11:30 und 13:30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14:30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18:00 und 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr. Auf den weiss markierten Parkfeldern dürfen Autos werktags (Montag bis Samstag) zwischen 06:00 und 20:00 Uhr maximal sechs Stunden parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 14:00 und 20:00 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 06:00 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden. Für Anwohner besteht die Möglichkeit, eine Anwohnerparkkarte zu kaufen. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone. |