Inhalt
Schullaufbahn und Stufen
Die Schullaufbahn setzt sich zusammen aus dem Besuch der obligatorischen Volksschule und einer anschliessenden weiterführenden Bildung.
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Einschulung in den Kindergarten
Eintritt in den Kindergarten - Einschulungsabend
Alle Eltern, deren Kind im kommenden Jahr in den Kindergarten eintritt (Stichtag: Info), werden jeweils im Dezember schriftlich vom Schulsekretariat zum Informationsabend "Eintritt in die Kindergartenstufe" eingeladen. An dieser Veranstaltung (findet im Januar statt) werden die Schule Adliswil, Zuteilungskriterien für den Kindergarten, Ziele der Kindergartenstufe, der Kindergartenalltag sowie die Elternmitarbeit erläutert. Auch haben die Eltern die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Diese Veranstaltung wird sowohl für deutschsprachige als auch für fremdsprachige Eltern durchgeführt. Für die fremdsprachigen Veranstaltungen werden ÜbersetzerInnen organisiert. Die Eltern müssen sich mit dem abgegebenen Talon anmelden.
Kindergarten
Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Die Kinder lernen dabei auch, sich in Gruppen zurechtzufinden. Im zweiten Jahr folgt die Vertiefung des Erlernten und die Vorbereitung für den Übertritt in die Primarstufe stellt sich in den Mittelpunkt.
Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
Anmeldung
In Adliswil erhalten alle Eltern der Kinder mit Geburtsdatum bis zum Stichtag ein Anmeldeformular. Dieses wird den Eltern im Dezember zusammen mit weiteren Informationen der Schule per Post zugestellt.
Online-Formular "Anmeldung Kindergartenstufe"
Die Kindergartenstufe dauert in der Regel zwei Jahre. Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen. Die Ressortleitung Bildung kann den Eintritt um ein Jahr aufschieben, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.
Begründete Gesuche sind nur noch online und spätestens bis Ende Februar der Schulverwaltung unter folgendem Link einzureichen:
Online Formular "Zuteilungsgesuch"
Unterrichtszeiten
Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am Vormittag dauern einheitlich von 8.15 bis 12.00 Uhr. Die Kinder im ersten Jahr haben am Nachmittag jeweils frei. Im zweiten Kindergartenjahr findet an zwei Nachmittagen Unterricht statt.
Klassen- und Kindergartenzuteilung
Bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass jedes Kind einen möglichst gefahrlosen Schulweg hat und diesen zusammen mit anderen Kindern zurücklegen kann. Da zudem eine ausgewogene Zusammensetzung der Kindergartenabteilungen angestrebt wird, können sich die Grenzen der den Kindergärten zugeteilten Quartiere jedes Jahr etwas verändern.
Primarstufe
Im Anschluss an die Kindergartenstufe treten die Kinder im August in die Primarstufe über, welche sechs Jahre dauert. Alle Kinder besuchen den Unterricht auf der Primarstufe gemeinsam, unabhängig von ihrem Herkommen, ihrem Geschlecht und ihren schulischen Leistungen.
Ausnahmsweise können Kinder nach einem Jahr Kindergarten zu Beginn des Schuljahres in die Primarschule übertreten, wenn sie die notwendige Schulreife erlangt haben. Auch können Kinder wegen noch mangelnder intellektueller oder körperlicher Schulreife für ein Jahr zurückgestellt werden. Über eine Rückstellung oder einen vorzeitigen Übertritt entscheiden Eltern, Kindergartenlehrperson und die Schulleitung gemeinsam, bei Uneinigkeit die Schulpflege. Gesuche für ausserordentliche Übertritte müssen spätestens bis Ende Februar eingereicht werden.
Die Primarstufe vermittelt Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, also in Mathematik, in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch. Schrift, Handarbeit, Zeichnen und Musik, Sport, Mensch und Umwelt sind weitere wichtige Fächer.
Klassen- und Schulhauszuteilung
Die Zuteilung der Schüler/innen wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
- Geografische und verkehrstechnische Gesichtspunkte
- Ausgeglichene Klassengrössen
- Ausgleich von Knaben und Mädchen
- Ausgleich von Fremdsprachigen
- Ausgleich nach leistungsbezogenen und sozialen Gesichtspunkten
Begründete Gesuche sind nur noch online und spätestens bis Ende Februar der Schulverwaltung unter folgendem Link einzureichen:
Unterrichtszeiten (Blockzeiten)
Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am Vormittag dauern von 8.20 bis 12.00 Uhr. An den Nachmittagen haben die Kinder individuelle Stundenpläne.
Promotionen
Über die Promotion in die nächste Klasse entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. Ist es auf Grund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen wiederholen oder überspringen.
Schullaufbahnentscheide werden auf Grund einer Gesamtbeurteilung getroffen. Dabei werden neben den kognitiven Fähigkeiten sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Bis spätestens 30. April müssen Schulleitung, Lehrperson und Eltern einen Entscheid getroffen haben.
Übertritt in die Sekundarschule oder ins Gymnasium
Am Ende der Primarstufe werden die Kinder je nach Leistungen einer der drei Abteilungen der Sekundarstufe zugeteilt. Schulisch ganz besonders erfolgreiche Kinder melden sich an das Gymnasium an und werden nach bestandener Prüfung dort aufgenommen. Damit verlassen sie die Volksschule und erfüllen die letzten drei Jahre ihrer Schulpflicht am Gymnasium.
Der Entscheid über die Zuteilung zu einer der drei Abteilungen wird auf Grund einer Gesamtbeurteilung durch Eltern, Primarlehrperson und Schulleitung gemeinsam gefällt. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege. Die Gesamtbeurteilung umfasst die schulischen Leistungen eines Kindes, sein Arbeits- und Lernverhalten, sein Sozialverhalten sowie seinen Entwicklungsstand.
Ihre Tochter/ Ihr Sohn besucht aktuell die 6. Klasse der Primarschule und wird im Sommer 2025 in die Sekundarstufe übertreten. Gerne stellen wir Ihnen am Informationsabend unsere Sekundarschulen sowie Aspekte des Unterrichts und der Schulorganisation vor.
Der Elternabend zum Übertritt in die Sekundarschule findet am 12. September 2024 für die Eltern der 6.-Klässler/innen um 19.00 Uhr in der Aula vom Schulhaus Hofern statt.
Zum Übertritt in das Gymnasium finden Eltern alle notwendigen Informationen auf der Website der Bildungsdirektion Kanton Zürich. Hier finden sich insbesondere die Hinweise für die Anmeldung und die Internetauftritte aller Gymnasien und übrigen Mittelschulen im Kanton.
Anmeldung
Kinder welche während des Schuljahres nach Adliswil ziehen, werden mit Vorteil möglichst früh angemeldet. So kann die Zuteilung rechtzeitig geplant werden. Das Anmeldeformular wird direkt an die Schulverwaltung geschickt.
Sekundarstufe
Die Sekundarstufe schliesst an die Primarstufe an und dauert drei Jahre. Sie hilft den Schülerinnen und Schülern, ihre Fähigkeiten und Neigungen zu erkennen, und bereitet auf Berufsbildung oder weiterführende Schulen vor.
Die Sekundarstufe wird mit den Abteilungen A, B und C geführt, wobei die Abteilung A die höchsten und die Abteilung C die geringsten kognitiven Anforderungen stellt.
Am Ende der Sekundarstufe werden die Jugendlichen aus der Schulpflicht entlassen. Die meisten absolvieren eine Berufslehre mit Berufsfachschule oder sie besuchen eine Mittelschule oder zusätzlich zur Berufslehre die Berufsmittelschule und legen eine Maturitätsprüfung ab, welche sie berechtigt, an einer Fachhochschule oder Hochschule zu studieren.
Abteilungswechsel
Der Unterricht an der Sekundarstufe wird auf verschiedenen Anforderungsstufen erteilt (Abteilungen A, B oder C). Die Abteilung kann ohne zeitlichen Verlust während des Schuljahres gewechselt werden. Ein Wechsel ist dann angezeigt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine Schülerin/ein Schüler in einer anderen Klasse besser gefördert werden kann.
Für Abteilungswechsel sind in der ersten Klasse drei Termine im Jahr (November, April, Juli) und für die übrigen Klassen zwei Termine (Januar und Juli) vorgesehen. Abteilungswechsel erfolgen auf Antrag der Eltern oder der Lehrpersonen in einem gemeinsamen Entscheid. Wird keine Einigkeit erzielt, entscheidet die Schulpflege.
Klassen- und Schulhauszuteilung
An der Sekundarstufe werden die Schüler/innen nicht nach geografischen Kriterien den Schulen zugeteilt sondern nach folgenden Richtlinien:
- jede Sekundarschülerin, jeder Sekundarschüler erhält eine optimale Lernumgebung.
- ausgewogene Klassen bezüglich Leistung und Verhalten der Schüler/innen
- ausgewogenes Verhältnis Mädchen-Knaben
- ausgewogene Klassengrössen
Begründete Gesuche sind nur noch online und spätestens bis Ende Februar der Schulverwaltung unter folgendem Link einzureichen:
Unterrichtszeiten (Blockzeiten)
Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am Vormittag dauern von 8.20 bis 12.00 Uhr. An den Nachmittagen haben die Kinder individuelle Stundenpläne.
Weiterführende Schulen
Sie suchen Informationen zu weiteren Aus- und Weiterbildungsstufen? Die folgenden Links bieten weitergehende Informationen zu Berufsausbildung, Mittelschulen, Fachhochschulen und Hochschulen.
Berufslehre
- Berufsinformationszentrum Horgen, Berufsberatung
- berufsberatung.ch, Berufswahl, Studium und Laufbahnfragen
- Lehrstellennachweis Kanton Zürich
- Lehrstellenbörse
- Technische Berufsschule Zürich
- Baugewerbliche Berufsschule Zürich
- Kaufmännische Berufsschule KV Zürich Business School
- Berufsschule Mode und Gestaltung Zürich
- Gesundheitsberufe
- Fachfrau/Fachmann Betreuung
- Berufswahlschule Horgen
- Berufslexikon
Mittelschulen
- Kantonsschule Enge
- Kantonsschule Wiedikon
- Kantonsschule Hottingen
- Kantonsschule Oerlikon
- Kantonsschule Freudenberg
- Kantonsschule Stadelhofen
- Kantonsschule Hohe Promenade
- Kantonsschule Rämibühl
Hochschulen, Fachhochschulen
- Pädagogische Hochschule Zürich: Lehrer/in, Kindergärtner/in
- Universität Zürich
- ETH Zürich
- Aus- und Weiterbildungsangebote Region Zimmerberg
Zuzug / Wegzug Schule
Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern neu nach Adliswil ziehen.
Frühzeitig anmelden
Teilen Sie uns möglichst früh mit, wann Sie nach Adliswil ziehen werden. Wenn Ihr Zuzug in wenigen Wochen erfolgt, senden Sie uns bitte für jedes Kind das Anmeldeformular. Wenn Sie Ihren Umzug langfristig planen, z.B. durch den Kauf von Wohneigentum, informieren Sie uns mit der Voranmeldung.
Welche Schule?
Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des 4. Altersjahrs. Je nach bisher besuchten Schulen und Alter wird Ihr Kind einer der folgenden Stufen zugeteilt: Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe. Die Zuteilung zu einer Schule kann nicht frei gewählt werden. Sie erfolgt vor allem nach geografischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Plätze. Informationen zu den Schulen finden sie hier.
Betreuung, Verpflegung
Wünschen Sie für Ihr Kind eine Betreuung in der schulfreien Zeit oder eine Verpflegung über Mittag? Alle aktuellen Möglichkeiten dazu finden Sie bei den Betreuungsangeboten.
Fremdsprachig?
Kinder, welche wenig oder kein Deutsch sprechen, werden durch besonders ausgebildete Lehrpersonen zusätzlich unterrichtet. Das Consultorio hilft fremdsprachigen Eltern und Kindern, sich in der Schule und in Adliswil zurecht zu finden.
Ferien
Informationen zu Ferien, schulfreien Tagen und Absenzen finden Sie hier.
Freizeit, Sport, Vereine
Die Schule Adliswil führt eine eigene Freizeitanlage und bietet ergänzend zum Schulunterricht verschiedene Sportkurse an. Mehr Informationen zu Sport und Freizeit finden hier.
Auskünfte und Unterstützung
Bei allen Fragen rund um den Schulbesuch hilft Ihnen das Schulsekretariat, Telefon 044 711 78 60 oder schule@adliswil.ch. Für die Anmeldung als neue Einwohner in Adliswil melden Sie sich beim Einwohnerwesen, Telefon 044 711 77 11.
Wegzug
Bei einem Wegzug sind folgende Schritte zu beachten:
- Eltern melden Wegzug an die Lehrperson in Adliswil
- Die Lehrperson füllt die Schülerüberweisung aus mit Unterschrift der Eltern und leitet diese an die Schulverwaltung Adliswil weiter
- Die Schulverwaltung Adliswil sendet die Schülerüberweisung (plus Schülerkarte, Arztkarte) an die neue Gemeinde
Fragen zum Wegzug
- Haben sie die jetzige Lehrperson schon informiert, resp. wurde die Schülerüberweisung bereits ausgefüllt? (Schülerüberweisung bei der Lehrperson verlangen)
- Wohin ziehen sie um (neue Adresse wichtig für die Schülerüberweisung)?
- Wann ziehen sie um? (Schülerüberweisung/Schülerkarte/Arztkarte wenn vorhanden/evtl. Beschlüsse bei Sonderschulung/Massnahmen) durch Schulverwaltung an neue Gemeinde schicken.
- Benötigen sie eine Schulbestätigung für die Weiterschulung im Ausland?
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Schulverwaltung | 044 711 78 60 | schule@adliswil.ch |