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Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur möglich, wenn Sie persönlich bei uns am Schalter des Einwohnerwesen vorbeikommen.
Für Schweizer benötigen wir folgende Unterlagen:
- ID oder Pass
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
Alle anderen Staatsangehörigen:
- Reisepass
- Ausländerausweis
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§1 Ziff. 14 OBV) zur Folge haben kann.
Für das Steueramt:
Bitte kommen Sie früh genug (mind. 1 Monat vor Abreise) beim Steueramt vorbei.
Bei Fragen zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen
Steueramt Adliswil
steuern@adliswil.ch
044 711 77 65
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerwesen | 044 711 77 11 | einwohnerwesen@adliswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontakte | 044 711 77 11 | adliswil@adliswil.ch |
Name |
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