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Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen
Online-Parkkarte: Lösen Sie hier Ihre Parkkarten. Im neuen Online-Portal gelöste Bewilligungen müssen nicht mehr im Fahrzeug hinterlegt werden.
In unserer Broschüre "Parkieren in Adliswil" finden Sie alles Wissenswerte über Parkplätze und Parkkarten. Die "Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund der Stadt Adliswil (VPöG)" sowie die Ausführungsbestimmungen zur Parkierungsverordnung (AVPöG) legen alle Details (Gebühren etc.) rund ums Parkieren in Adliswil fest.
Das gesamte Stadtgebiet ist in Parkkartenzonen eingeteilt. Auf den weissen Parkfeldern gilt eine Maximalparkzeit von 6 Stunden (Montag bis Samstag, von 06:00 bis 20:00 Uhr).
Es gibt folgende Parkkarten (Bewilligungen für Dauerparkieren):
- Anwohnerparkkarte
- Parkkarte für Geschäftsbetriebe mit Sitz in Adliswil
- Schichtbewilligung (Parkkarte für Personen, die Schichtarbeit leisten)
- Gewerbeparkkarte (Parkkarte für Fahrzeuge von Handwerks- und Servicebetrieben, gültig für das ganze Stadtgebiet)
Hier können Sie die Parkkarten online lösen
Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns eine E-mail: parkieren@adliswil.ch
Parkfelder für Zweiräder (Die Zahl in Klammern entspricht der Anzahl Parkfelder)
An folgenden Örtlichkeiten ist das Parkieren auf den markierten Parkfeldern für Zweiräder gestattet:
- Breiten-/Wilackerstrasse nack Rack (3)
- Bünistrasse vor Wachstrasse (2)
- Büchelring gegenüber Nr. 12 (1)
- Eggstrasse 21 (3)
- Feldblumenstrasse 129 (3)
- Finsterrütistrasse 14 (2)
- Förliweidstrasse gegenüber Nr. 64 (1)
- Glärnischstrasse 4 (1)
- Haldenstrasse 2 (1)
- Haldenstrasse 34 (4)
- Im Sihlhof gegenüber Sammelstelle (3)
- Lettenstrasse 93 (2)
- Obertilistrasse vor Rütistrasse (1)
- Pumpwerkstrasse 1 (2)
- Quellen-/Zopfstrasse (3)
- Rifertstrasse 4 (1)
- Rütistrasse gegenüber Nr. 14 (3)
- Rütistrasse gegenüber Nr. 50 (50)
- Säntisstrasse 11 (1)
- Säntisstrasse 15 (1)
- Schwarzenbergstrasse vor Wendeplatz (3)
- Sonnenbergstrasse 47 (3)
- Sonnenbergstrasse gegenüber Nr. 62 (4)
- Soodstrasse 17 (4)
- Soodstrasse gegenüber Nr. 51 (2)
- Soodstrasse 59 (1)
- Weinbergstrasse gegenüber Nr. 41 (3)
- Zelgstrasse gegenüber Nr. 19 (4)
- Zelgstrasse 29 (2)
- Zelgstrasse 35 (2)
Parkfelder für Motorräder
An folgenden Örtlichkeiten ist das Parkieren auf den signalisierten und markierten Parkfeldern nur für Motorräder gestattet:
- Albisstrasse 2 (2)
- Albisstrasse 9 (3)
- Albisstrasse 13/15 (9)