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Ambulante Pflegefinanzierung (Spitex)
Die Zuständigkeit für die ambulante Pflegefinanzierung liegt der Abteilung Gesundheit, Umwelt.
Für die Pflegefinanzierung im stationären Bereich (Alters- und Pflegeheime) ist die Abteilung Soziale Aufgaben zuständig.
Spitex (Ambulante Pflege)
Die Stadt Adliswil hat für die bedarfs- und fachgerechte ambulante Pflegeversorgung die Spitex Zimmerberg beauftragt. Das Angebot und die Rahmenbedingungen sind in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Die Spitex Zimmerberg verfügt über ein breites Leistungsangebot, das weit über die medizinische Pflegeleistung hinausgeht. Menschen aller Altersgruppen können mit deren Unterstützung länger in der vertrauten Umgebung bleiben, das Spital früher verlassen und schwierige Situationen besser bewältigen.
Spitex bedeutet spitalexterne Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege. Es gibt gemeinnützig organisierte Spitexdienste (Non-Profit-Spitex) und profitorientierte Spitex-Unternehmen (kommerzielle Spitex).
Die Spitex unterstützt und pflegt behinderte, kranke und rekonvaleszente Menschen zuhause. Sie hilft bei körperlicher oder psychischer Krankheit, bei Behinderungen, altersbedingten Einschränkungen oder nach Unfällen; sie unterstützt auch bei akuter oder chronischer Überbelastung, bei Mutterschaft, bei schwerer Krankheit oder in Sterbesituationen.
Kerndienstleistungen:
- Abklärung, Beratung, Koordination (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG)
- Krankenpflege (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG), Körperpflege
- Akut- und Übergangspflege (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG)
- Beratung in Gesundheitsfragen, Prävention
- Hauswirtschaft (Unterstützung im Haushalt)
Verschiedene Spitex-Organisationen bieten zusätzliche Dienstleistungen an (Beispiele):
- Kinderspitex (Kispex)
- Ambulante psychiatrische Pflege
- Palliative Care (Palliaviva)
- Mahlzeitendienst
Zugang zu den Spitexleistungen
Wer eine Leistung der Spitex benötigt wird in der Regel ärztlich behandelt. Der Arzt verordnet die Spitexleistungen. Damit die Pflegeleistungen von den Krankenversicherungen übernommen werden, ist eine ärztliche Anordnung erforderlich. Der Bedarf wird von einer Pflegefachperson der Spitex abgeklärt und festgestellt. Die Leistungen richten sich nach der Bedarfsabklärung.
Finanzierung
Informationen zu den Kosten und zur Finanzierung finden Sie in der Broschüre der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
Weiterführende Informationen zum Dienstleistungsangebot verschiedener Spitex-Organisationen finden Sie auf der jeweiligen Website:
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheit, Umwelt | 044 711 79 27 | gesundheit@adliswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit, Gesundheit und Sport | 044 711 78 01 | sicherheit@adliswil.ch |
Name |
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Gesundheit |
Name | Beschreibung |
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