Inhalt
Adressänderungen, -auskunft, -sperre
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen im Zusammenhang mit Adressauskünften, Adressänderungen und Adress- und Datensperren.
Adress- und Datensperre
Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann kostenlos und ohne Angabe von Gründen beim Einwohnerwesen beantragt werden. Die Adress- und Datensperre wird im Einwohnerregister vermerkt.
Wenn eine Adress- und Datensperre besteht, werden auch dann keine Auskünfte erteilt, wenn die Herausgabe im Sinne der nachgefragten Person sein könnte (z.B. Anfrage Klassenzusammenkunft oder Kontaktaufnahme Verwandte). Zudem ist der online eUmzugZH mit Sperre nicht möglich.
Amtsstellen können trotz der Adress- / Datensperre weiterhin Auskünfte erteilen, sofern ein Rechtsanspruch besteht.
Gestützt auf §22 des Informations- und Datenschutzgesetzes werden Adressen und Daten trotz Sperre an private Personen und Institutionen weitergegeben, sofern der Gesuchsteller nachweist, dass die Sperre ihn an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert (z.B. beim Vorliegen eines Kreditvertrages oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages, bspw. Auskünfte an die obligatorische Krankenversicherung).
Die Adress- / Datensperre kann persönlich am Schalter oder schriftlich beantragt werden, siehe Dokumente.
Adressänderung / Umzug
Sie sind innerhalb von Adliswil umgezogen?
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Umzug dem Einwohnerwesen innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Für Schweizer benötigen wir folgende Unterlagen:
- ID oder Pass
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag (bei Untermiete eine Kopie des Untermietvertrages oder des Wohnungsausweises resp. des Hauptmietvertrages sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters)
- Meldebestätigung
Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Pass
- Ausländerausweis
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag (bei Untermiete eine Kopie des Untermietvertrages oder des Wohnungsausweises resp. des Hauptmietvertrages sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters)
- Gebühren für Mutation Migrationsamt
Die Adressänderung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH erfolgen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der gesetzlichen Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100 zur Folge hat (MERG §31 i.V.m. OBV§1 Ziff. 14 ).
Adressauskunft
Privaten Personen/Firmen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekannt gegeben (§18 MERG und §16 lit.a Gesetz über die Information und den Datenschutz)):
•Name, Vorname, Adresse, sowie Datum von Zu- und Wegzug
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (§18 MERG und §16 lit. a + §17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz):
•Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Adressauskünfte sind schriftlich, per Mail oder Post, beim Einwohnerwesen zu verlangen.
Es werden Gebühren gemäss Gebührenordnung erhoben.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerwesen | 044 711 77 11 | einwohnerwesen@adliswil.ch |