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Stadtplanung
Die Abteilung Stadtplanung ist zuständig für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung), Sondernutzungsplanungen (Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften) und Gebiets- und Arealentwicklungen.
Da sich raumplanerische Aufgaben zunehmend nur noch im überörtlichen Kontext lösen lassen, steigt die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) und dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE).
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) und das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
Inventar der kulturhistorischen Objekte
Welche Bauten auf Adliswiler Stadtgebiet sind schützenswert? Dies beantwortet das Inventar der kulturhistorischen Objekte. Mit der Aufnahme ins Inventar ist ein Objekt noch nicht unter Schutz gestellt. Es dient der Baubehörde als Arbeitspapier im Baubewilligungsverfahren. Es stellt aber auch für Grundeigentümer und die Öffentlichkeit wertvolle Informationen zur Verfügung.
Das Inventar liegt im Sekretariat Bau und Planung an der Zürichstrasse 10 öffentlich zur Einsicht auf. Zusätzlich ist es im GIS der Stadt Adliswil einsehbar.
Informationen zu kantonalen Inventarobjekten finden Sie auf dem GIS-Browser des Kanton Zürichs unter der Rubrik Inventare, Schutzgebiete / Archäologische Zonen und Denkmalschutzobjekte.
Kommunale Richtplanung
Nutzungsplanung
Sondernutzungsplanung
Mit Gestaltungsplänen können für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten festgelegt werden. Dabei darf von der Grundordnung abgewichen werden. Das Ressort Bau und Planung begleitet die Erarbeitung privater Gestaltungspläne.
In Adliswil bestehen Gebiete mit Sonderbauvorschriften. Sie sind im Zonenplan bezeichnet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtplanung | 044 711 77 77 | bau.planung@adliswil.ch |