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Waffenerwerbsschein
Waffenerwerbsschein
Das Waffengesetz schreibt je nach Art der Waffe und der erwerbenden Person einen Waffenerwerbsschein vor. Ausführliche Informationen über die Voraussetzungen für einen Waffenerwerb sind in der Broschüre „Schweizerisches Waffenrecht“ des Bundesamtes für Polizei erhältlich.
Das Gesuch für einen Waffenerwerbsschein ist mit den folgenden Beilagen und unterzeichnet bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. In der Regel dauert die Behandlung des Gesuches ungefähr zwei Wochen.
Hinweis: mit Inkrafttreten des neuen Vorstrafenregister-Gesetzes per 23. Januar 2023 muss kein Strafregisterauszug mehr beigelegt werden. Die zuständigen Behörden können die notwendigen Abfragen aufgrund der Gesetzesänderung neu selbst vornehmen.
Das Gesuch für einen Waffenerwerbsschein ist mit den folgenden Beilagen und unterzeichnet bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. In der Regel dauert die Behandlung des Gesuches ungefähr zwei Wochen.
- Gesuch Waffenerwerbschein
- Kopie eines amtlichen Ausweises (gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Ausländerausweis)
Hinweis: mit Inkrafttreten des neuen Vorstrafenregister-Gesetzes per 23. Januar 2023 muss kein Strafregisterauszug mehr beigelegt werden. Die zuständigen Behörden können die notwendigen Abfragen aufgrund der Gesetzesänderung neu selbst vornehmen.