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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Die Überbrückungsleistungen (ÜL) dienen der besseren sozialen Absicherung für Arbeitslose vor der Pensionierung. Wer kurz vor dem Rentenalter seine Stelle verliert, hat grössere Schwierigkeiten, eine neue Arbeit zu finden. Mit den Überbrückungsleistungen soll sichergestellt werden, dass der Existenzbedarf für Personen, die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, ohne Rückgriff auf die Sozialhilfe gewährleistet ist, in der Regel bis sie das ordentliche Rentenalter erreichen. Die Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen, die sich eng am Modell der Ergänzungsleistungen orientieren.
Inkraftsetzung
Das Schweizer Parlament hat das neue Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) am 19. Juni 2020 verabschiedet. Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich auf den 1. Juli 2021 in Kraft setzen.
Voraussetzungen für Bezug
Personen, die ab dem 1. Januar 2021 ausgesteuert werden, können ab Datum der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes einen Anspruch auf ÜL geltend machen. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zum Zeitpunkt der Aussteuerung mindestens 60 Jahre alt
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz
- insgesamt 20 AHV-Beitragsjahre, wovon mindestens 5 nach dem 50. Altersjahr, mit einem jährlichen Mindesteinkommen in der Höhe der BVG-Eintrittsschwelle
- weniger als 50'000 Franken (Einzelperson) bzw. 100'000 Franken (Ehepaare) Vermögen
- kein Anspruch auf eine IV-Rente und kein Vorbezug der Altersrente der AHV
- die anerkannten Ausgaben übersteigen die anrechenbaren Einnahmen
Anmeldung und Auszahlung
In der Stadt Adliswil ist innerhalb der Abteilung Soziale Aufgaben die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV für die Anmeldung, Berechnung und Auszahlung von Überbrückungsleistungen zuständig sein. Da die Überbrückungsleistungen erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung ausgerichtet werden können, empfiehlt es sich, sich rund einen Monat, bevor der Anspruch beginnt, bei der zuständigen Stelle zu melden. Am besten melden Sie sich telefonisch unter 044 711 78 96 oder per Mail an zusatzleistungen@adliswil.ch
Weiterführende Informationen und das Anmeldeformular erhalten Sie unter SVA Zürich.