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Soziales
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 16.00
Freitag: 07.00 - 15.00 (durchgehend)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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145.1 | Geschäftsreglement der Sozialkommission | 1. Oktober 2023 |
700.1 | Betriebsreglement Kinderhaus Werd | 1. April 2022 |
701 | Gemeindeerlass Bedarfsgerechte Kinderbetreuung | 1. August 2020 |
701.1 | Ausführungsbestimmungen zum Bezug von Betreuungsgutscheinen | 1. August 2020 |
721 | Gemeindeleistungen zur AHV/IV-Beihilfe | 1. Januar 2021 |
721.1 | Zusatzleistungen zu AHV/IV-Beihilfe | 1. Februar 2018 |
721.2 | Persönliche Auslagen bei Heimaufenthalt | 1. August 2023 |
727.1 | Kompetenzordnung zur Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe | 1. April 2022 |
731 | Ausgliederung der stadteigenen Alterseinrichtungen als Aktiengesellschaft | 12. April 2015 |
Name | Beschreibung |
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Frage |
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Persönliche Hilfe steht allen Hilfesuchenden zu, die in einer persönlichen Notlage Beratung und Betreuung brauchen. Eine persönliche Notlage liegt vor, wenn sich jemand im praktischen Leben oder im seelisch-geistigen Bereich nicht zurecht findet (Verordnung zum Sozialhilfegesetz, § 10 Ziff.1-2) Wirtschaftliche Hilfe wird gewährt, wenn die eigenen Mittel des Hilfesuchenden für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen nicht ausreichen (Verordnung zum Sozialhilfegesetz § 10, Ziff. 16). |
Um einen Anspruch geltend zu machen, muss der Antrag für die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (bei Ehepaaren von beiden). Alle Unterlagen, die zur Prüfung der Anspruchsberechtigung notwendig sind, müssen vorliegen und vollständig sein. Die Sozialberatung nimmt aufgrund der Angaben eine Berechnung vor und vergleicht den Existenzbedarf gemäss den Richtlinien der SKOS mit dem vorhandenen Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person bzw. Familie. Der daraus resultierende Bedarf und die weiteren Massnahmen werden in einem gemeinsamen Gespräch geklärt. Bei Ablehnung eines Unterstützungsantrags wird bei Bedarf eine rechtsgültige Verfügung ausgestellt. |