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Baubewilligungen
Wenn Sie einen Bau oder eine Anlage neu erstellen oder etwas daran verändern, ist immer eine Baubewilligung notwendig (§ 309 PBG). Unten finden Sie alles Wichtige zu den verschiedenen Bewilligungsverfahren.
Information zur gesamtschweizerischen Vereinheitlichung der wichtigsten Baubegriffe und Messweisen (Harmonisierung Baubegriffe) finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Bauausschreibungen
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS)
Die Auflagefrist beträgt 20 Tage.
eBaugesuch
Seit dem 1. Januar 2025 wird der Baubewilligungsprozess volldigitalisiert und Baugesuche werden ausschliesslich in elektronischer Form angenommen.
So gehen Sie vor:
- Über diesen Link (https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home) gelangen Sie zum Portal von eBaugesucheZH.
- Klicken Sie auf «Anmelden» und folgen dem Loginprozess.
- Nach der Anmeldung können Sie ein Baugesuch eröffnen.
- Erfassen Sie nun Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Die Infobuttons im Eingabeformular bieten zusätzlich Hilfe bei inhaltlichen Fragen.
- Wenn Sie das Online-Baugesuchsformular ausgefüllt und sämtliche Dokumente zum Bauprojekt hochgeladen haben, können Sie das Gesuch einreichen.
Bei Fragen steht Ihnen das Ressort Bau und Planung gerne per E-Mail (bau.planung@adliswil.ch) oder Telefon (044 711 77 77) zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 711 77 77 | bau.planung@adliswil.ch |