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Wochenaufenthalt
Voraussetzungen Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb des Kantons Zürichs. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie gezwungen, in der Stadt Adliswil einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. Wochenaufenthalter wohnen nur an ihren Studien- oder Arbeitstagen in Adliswil und müssen immer an den freien Tagen an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur eine situationsgebundene befristete Lösung.
Aufgaben des Einwohnerwesens und Steueramtes
Bevor eine befristete Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird, prüft das Einwohnerwesen die Wohn- und Arbeitssituation des Gesuchstellenden. Rein persönliche Motive und Wünsche sind nicht massgebend.
Das Steueramt prüft ebenfalls regelmässig eine allfällige Steuerpflicht am Ort des Aufenthaltes.
Auskunftspflicht
Wochenaufenthalter sind nach §6 MERG verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Das Einwohnerwesen ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Aufenthaltsausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Hauptwohnsitzes)
- ID oder Pass
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete den Untermietvertrag)
- Fragebogen Wochenaufenthalt (siehe Dokument unten)
Für die Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohnerwesens zwingend nötig. Für den Wochenaufenthalt wird eine Gebühr von Fr. 100.- erhoben.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht von 14 Tagen (§10 MERG) eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§1 Ziff.14 OBV) zur Folge haben kann.
Zugehörige Objekte
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Fragebogen_Wochenaufenthalt.pdf (PDF, 282.3 kB) | Download | 0 | Fragebogen_Wochenaufenthalt.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerwesen | 044 711 77 11 | einwohnerwesen@adliswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontakte | 044 711 77 11 | adliswil@adliswil.ch |