Inhalt
Fundbüro
VERLOREN
Wenn Sie etwas verloren haben und bei uns im Fundbüro nicht fündig geworden sind, gibt es auch noch den nationalen Fundservice Schweiz, wo Sie sich erkundigen können. Weitere Angaben finden Sie unter www.easyfind.ch.
GEFUNDEN
Gefundene Gegenstände, die dem Eigentümer nicht direkt zurückgegeben werden können, müssen dem Fundbüro der Stadt Adliswil abgegeben werden.
Wer eine Sache in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern (ZGB Art. 720ff).
Z.B. Fundgegenstände in öffentlichen Fahrzeugen (Bahn, Bus) sind an einem Bahnhof oder dem ZVV abzugeben.
Fundgegenstände, deren Eigentümer nicht ermittelt werden konnte, können vom Finder nach einem Jahr wieder abgeholt werden (ausgenommen sind Diebesgut und personifizierte Gegenstände, z.B. Handy, Schlüssel usw.). Nach einem Jahr wird angenommen, dass der Finder darauf verzichtet und die Fundgegenstände werden wenn möglich verkauft. Der Erlös wird einer wohltätigen Organisation gespendet.
Fundbüro
Stadt Adliswil
Einwohnerwesen
Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil
Tel. 044 711 77 11
Mail einwohnerwesen@adliswil.ch