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Zusatzleistungen zur AHV/IV
Die Mitarbeitenden im Bereich Zusatzleistungen beraten bei Fragen rund um das Thema Zusatzleistungen, prüfen die Anspruchsberechtigung im Einzelfall, berechnen die Zusatzleistungen, richten diese aus und führen periodische Kontrollen durch.
Zusatzleistungen zur AHV/IV:
044 711 78 96
zusatzleistungen@adliswil.ch
Kontaktpersonen
Wer kann Zusatzleistungen beantragen?
Zusatzleistungen beantragen können Personen,
- die einen Anspruch auf eine Rente der IV oder der AHV (auch bei Rentenvorbezug) haben oder nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV beziehen, und
- die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und allfällige Karenzfristen erfüllt sind, und
- bei welchen die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Weiterführende Informationen erhalten sie unter SVA Zürich