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Namenserklärung
Nach einer Scheidung besteht die Möglichkeit, den angestammten Namen wieder zu führen.
Für die Entgegennahme einer Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit uns. Über die benötigten Dokumente informieren wir Sie gerne.
Für die Entgegennahme einer Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit uns. Über die benötigten Dokumente informieren wir Sie gerne.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandswesen | 044 711 77 93 | zivilstandsamt@adliswil.ch |
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Einwohnerkontakte | 044 711 77 11 | adliswil@adliswil.ch |