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Einbürgerung von ausländischen Personen
Ordentliche Einbürgerung (Gesuch ab Juli 2023)
Damit Sie ein Einbürgerungsgesuch einreichen können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Schauen Sie unter diesem Link nach: Ordentliche Einbürgerung | Kanton Zürich (zh.ch)
Wichtig ist, dass Ihre Personendaten bereits im Schweizer Zivilstandsregister eingetragen sind. Fragen Sie vorerst beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes nach.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie das Gesuch einreichen. Für das Gesuch benötigen Sie folgende Dokumente:
- Auszug aus dem Zivilstandsregister (Zivilstandsamt am Wohnort)
- Bestätigung vom Arbeitgeber oder von der Schule / Lehrbetrieb
Kopie Steuererklärung, wenn Sie selbständig sind - Nachweis Deutschkenntnisse (siehe Merkblatt unten)
- Nachweis Grundkenntnisse (siehe Merkblatt unten).
Das Gesuch reichen Sie online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein:
Ordentliche Einbürgerung | Kanton Zürich (zh.ch)
Kontakt beim Gemeindeamt, Abt. Einbürgerungen: einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch
Die Kosten für die Einbürgerung in Adliswil sind:
Einzelperson CHF 1'000.-, Paare und Familien CHF 1'500.-.
Personen unter 25 Jahre alt bezahlen die halbe Gebühr, Personen unter 20 Jahre alt bezahlen keine Gebühr. Kanton und Bund verlangen separat noch eine Gebühr.
Minderjährige Kinder können im Gesuch der Eltern mit einbezogen werden. Sie müssen die 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz nicht separat erfüllen und sie bezahlen keine Gebühr.
Stellt ein minderjähriges Kind das Einbürgerungsgesuch alleine, zählen die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag doppelt, jedoch müssen effektiv 6 Jahre Aufenthalt in der Schweiz nachgewiesen werden. Ein in der Schweiz geborenes Kind, kann somit ab dem 9. Geburtstag ein Gesuch stellen.
Für Personen in eingetragener Partnerschaft mit einem Schweizer / einer Schweizerin gelten die Wohnsitzfristen wie bei der erleichterten Einbürgerung (siehe unten).
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Erleichterte Einbürgerung
Voraussetzungen:
- Der Schweizer Ehepartner / die Schweizer Ehepartnerin muss vor der Heirat bereits Schweizer / Schweizerin gewesen sein
- Mindestens 3 Jahre Ehe
- Mindestens 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs)
- Sie haben genügend Sprachkenntnisse einer Landessprache D/F/I (Lesen und Schreiben: A2 / Sprechen und Hören: B1)
- Keine offenen Betreibungen / keine Steuerschulden / keine Sozialhilfe
Die Gesuchs-Formulare können Sie bei der Stadtverwaltung Adliswil oder direkt beim Eidg. Staatssekretariat für Migration SEM beziehen.
Weitere Informationen finden Sie unter Eidg. Staatssekretariat für Migration SEM
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Person, Frau Cappuccio. Email einbuergerung@adliswil.ch Telefon 044 711 77 95 oder Schalter (Montag und Donnerstag im Büro)