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Sozialkommission
Was ist und macht die Sozialkommission
Die Sozialkommission Adliswil ist eine eigenständige Kommission mit verschiedenen Zuständigkeiten:
Sie trägt die Verantwortung zur korrekten Durchführung der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe. Diese setzt sie im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) und der von ihr beschlossenen Kompetenzordnung um. Dabei orientiert sie sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Sozialkommission trifft im Gremium auch Einzelfallentscheide. Ferner prüfen die Mitglieder im Sinne einer Fallrevision regelmässig mittels kriteriengeleiteter Stichproben die Falldossiers auf die Vollständigkeit der Unterlagen, die Rechtmässigkeit der Unterstützung und die Kontinuität der Fallbearbeitung.
Zusätzlich zu diesen Aufgaben ist die Sozialkommission verantwortlich für die Festlegung und Überprüfung der strategischen Ausrichtung der städtischen Kindertagesstätte Kinderhaus Werd und für die Aufsicht und Bewilligung privater Kindertagesstätten und Tagesfamilien in Adliswil. Auch die Alimentenbevorschussung liegt im Verantwortungsbereich der Sozialkommission. Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen, u. a. bei knappen finanziellen Verhältnissen, von der Stadt Adliswil bevorschusst.
Die Sozialkommission setzt sich aus sechs Mitgliedern sowie der Ressortvorsteherin Soziales (Präsidentin) zusammen und wird durch die Ressortleiterin Soziales (Sekretärin) und durch die Protokollführerin unterstützt. Die Kommission tagt zehn bis elf Mal pro Jahr.
Bericht 2023 der Sozialkommission
Geschäftsreglement Sozialkommission
Kompetenzordnung Sozialkommission
Strategie und Ziele der Sozialkommission