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Festlegung Gewässerraum Adliswil, Einsicht in Unterlagen
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum ausscheiden. Er verhindert eine weitere Verbauung der Gewässer und schützt deren Uferbereiche.
Der Kanton Zürich legt den Gewässerraum in erster Linie im Siedlungsgebiet fest. Für Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung ist der Kanton zuständig, für Gewässer von lokaler Bedeutung die Gemeinden.
Die Stadt Adliswil hat nun die Gewässerraumpläne für die Gewässer von lokaler Bedeutung im Siedlungsgebiet erarbeitet. Die Unterlagen können vom 10. Juli bis zum 6. September 2024 im Stadthaus Adliswil, Ressort Werkbetriebe, Zürichstrasse 10, 3. Stock, während der Bürozeiten oder direkt im kantonalen WebGIS (https://maps.zh.ch/, Rubrik «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken») eingesehen werden. In der Beilage finden Sie den «Technischen Bericht» zur Festlegung der Gewässerräume in Adliswil sowie verschiedene Informationen des AWEL zu diesem Thema.
Gerne informieren wir Sie, dass die Stadt Adliswil zwei Informationssprechstunden geplant hat, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen wichtige Informationen aus erster Hand zu vermitteln. Die Sprechstunden finden am 6. August und am 14. August statt. Sie werden jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr im Musikhaus, Kilchbergstrasse 9 (beim Kronenwieseareal) abgehalten.
Zugehörige Objekte
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Adliswil-Gewässerraumfestlegung_Technischer Bericht (PDF, 3.43 MB) | Download | 0 | Adliswil-Gewässerraumfestlegung_Technischer Bericht |
Broschuere_Gewaesserraum (PDF, 2.41 MB) | Download | 1 | Broschuere_Gewaesserraum |
Faktenblaetter_Gewässerraum_AWEL (PDF, 2.52 MB) | Download | 2 | Faktenblaetter_Gewässerraum_AWEL |