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Stadtplanung
Gehört zum Departement: Bau und Planung
Die Abteilung Stadtplanung ist zuständig für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung), Sondernutzungsplanungen (Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften) und Gebiets- und Arealentwicklungen.
Da sich raumplanerische Aufgaben zunehmend nur noch im überörtlichen Kontext lösen lassen, steigt die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ)und dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE).
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) und das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
Da sich raumplanerische Aufgaben zunehmend nur noch im überörtlichen Kontext lösen lassen, steigt die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ)und dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE).
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) und das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 18.30
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 16.00
Freitag: 07.00 - 15.00 (durchgehend)
Wir sind gerne bereit, Sie auch ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten zu empfangen. Vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin.
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 16.00
Freitag: 07.00 - 15.00 (durchgehend)
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Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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Name | Beschreibung |
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