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eBaugesuch
Seit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung am 1. April 2024 haben Städte und Gemeinden drei Jahre Zeit, um sich an die Plattform «eBaugesucheZH» anzubinden. Da die Voraussetzungen für einen volldigitalen Baubewilligungsprozess noch nicht gegeben sind, bitten wir Sie, uns bis am 31. Juli 2024 weiterhin nebst dem elektronischen Baugesuch die Eingabequittung in 2-facher Ausführung sowie zwei papierene Exemplare des Baugesuchs einzureichen. Das elektronische Baugesuch gilt als eingereicht, sobald das Papierdossier und die unterzeichneten Eingabequittungen bei uns eingetroffen sind.
Mit der neuen Dienstleistung eBaugesucheZH können Sie Ihr Baugesuch online erfassen und einreichen.
So gehen Sie vor:
- Über diesen Link (https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home) gelangen Sie zum Portal von eBaugesucheZH.
- Klicken Sie auf «Anmelden» und folgen dem Loginprozess.
- Nach der Anmeldung können Sie ein Baugesuch eröffnen.
- Erfassen Sie nun Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Die Infobuttons im Eingabeformular bieten zusätzlich Hilfe bei inhaltlichen Fragen.
- Wenn Sie das Online-Baugesuchsformular ausgefüllt und sämtliche Dokumente zum Bauprojekt hochgeladen haben, können Sie das Gesuch einreichen.
Bei Fragen steht Ihnen das Ressort Bau und Planung gerne per E-Mail (bau.planung@adliswil.ch) oder Telefon (044 711 77 77) zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 711 77 77 | bau.planung@adliswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 044 711 77 77 | bau.planung@adliswil.ch |
Name |
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