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Schulärztlicher Dienst
Vor Eintritt in die 1. Klasse muss ein gesetzlich vorgeschriebener Vorsorgeuntersuch stattfinden. Die Eltern / Erziehungsberechtigten können ihr Kind durch eine Ärztin/einen Arzt ihrer Wahl (Hausärztin/Hausarzt, Vertrauensärztin/Vertrauensarzt) untersuchen lassen. Es wird ein Untersuch von Sinnesorganen, Grösse und Gewicht durchgeführt. Anhand des Impfausweises überprüft die Ärztin/der Arzt, ob der Impfschutz ausreichend ist. Allfällige Impfungen werden nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten durchgeführt. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten oder deren Krankenkasse.
Die nötigen Unterlagen mit erklärendem Begleitbrief erhalten die Eltern der betroffenen Kinder rechtzeitig vor dem Eintritt in die 1. Klasse.
Für Schülerinnen und Schüler der 5. Primar- und der 2. Sekundarklassen steht gemäss gesetzlichen Vorlagen ein obligatorischer Vorsorgeuntersuch an. Der Vorsorgeuntersuch dient der Früherkennung gesundheitlicher Schwierigkeiten, der Prävention und der Gesundheitsförderung. Untersucht werden die Sinnesorgane (Sehkraft, Farbsinn und Gehör), Grösse und Gewicht, und falls gewünscht der Rücken/die Haltung. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, wird der Impfstatus geprüft und die notwendigen Impfungen vorgenommen.
Die Schulen bieten dazu einen Vorsorgeuntersuch durch eine Schulärztin/einen Schularzt an. Die Kosten für den Untersuch bei der Schulärztin/dem Schularzt und die notwendigen Impfungen trägt das Ressort Bildung. Ausnahme: Wir bzw. unsere Schulärzte/Schulärztinnen empfehlen, die Meningokokken C-Impfung (Hirnhautentzündung) bei Ihrem Kinderarzt/Ihrem Hausarzt durchführen zu lassen. Die Organisation erfolgt über die Schulverwaltung. Der Besuch bei der Schulärztin/beim Schularzt findet während der Schulzeit statt. Die Eltern erhalten rechtzeitig die nötigen Unterlagen, Aufforderungen und Informationen.
Die Eltern können das Kind aber auch durch eine Ärztin/einen Arzt Ihrer Wahl (Hausärztin/Hausarzt) untersuchen lassen. In diesem Fall tragen die Eltern bzw. Ihre Krankenkasse die Kosten.
Die nötigen Unterlagen mit erklärendem Begleitbrief erhalten die Eltern der betroffenen Kinder rechtzeitig vor der Untersuchung.
Weitere Informationen wie Elternbroschüren etc. finden Sie unter Volksschulamt, Schulärztlicher Dienst.
Ansprechperson Schulverwaltung: Alessandra Dal Bosco, Telefon 044 711 77 37 / alessandra.dalbosco@adliswil.ch