Inhalt
Willkommen beim Ressort Bildung
Das Ressort Bildung gliedert sich in die fünf Abteilungen Schulbetrieb, Schulverwaltung, Betreuung und Musikschule.
Die Abteilung Schulbetrieb beinhaltet den Betrieb der Volksschule und die durch die Schulleitungen geführten Schulen.
Die Abteilung Schulverwaltung verantwortet die vielfältigen organisatorischen und administrativen Aufgaben, die für einen reibungslosen Betrieb der Schulen in Adliswil erforderlich sind.
Der Abteilung Schulunterstützung sind der Schulpsychologische Dienst, die Therapiestellen, die Begabungsförderung und die Gymivorbereitungskurse angegliedert.
Die Abteilung Betreuung beinhaltet die schulergänzende Betreuung mit Morgenbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung der Stadt Adliswil.
Die Abteilung Musikschule bietet hochqualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.
Weitere Informationen
- Schulen in Adliswil: Mehr zu den Adliswiler Schulen finden Sie hier.
- Veranstaltungen und Termine: Veranstaltungen und Termine der einzelnen Schulen finden Sie ebenfalls auf www.schule-adliswil.ch oder in der Schulzeitung.
- Jobs: Alle aktuellen Jobangebote der Stadt Adliswil finden Sie hier. Wir suchen zudem Seniorinnen und Senioren, die mit einem Freiwilligeneinsatz in der Schule mithelfen wollen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Medien & ICT: Alle Informationen zum Thema Medien und ICT der Schulen Adliswil entnehmen Sie bitte hier.
Ombudsperson Schulen
Die Ombudsperson steht allen Mitarbeitenden der Schule Adliswil bei Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zur Verfügung. In der Regel gelangen Mitarbeitende mit ihren Anliegen zunächst an ihre direkten Vorgesetzten oder deren übergeordnete Instanz. Wenn sie kein oder zu wenig Gehör finden, können sie sich an die Ombudsperson wenden. Die Ombudsperson kann insbesondere auch eingeschaltet werden, wenn bei sexueller Belästigung oder Mobbing die Vorgesetzten nicht in geeigneter Weise handeln.
Die Ombudsperson ist in ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie trifft keine verbindlichen Entscheide, sondern vermittelt und kann Empfehlungen und Vorschläge abgeben.
Die Ombudsperson kann wie folgt erreicht werden:
Ombudsstelle des Kantons Zürich
Jürg Trachsel, Ombudsmann
Forchstrasse 59
8032 Zürich
Telefon 044 269 40 70
ombudsstelle@ombudsstelle.zh.ch
Schulärztlicher Dienst
Vor Eintritt in die 1. Klasse muss ein gesetzlich vorgeschriebener Vorsorgeuntersuch stattfinden. Die Eltern / Erziehungsberechtigten können ihr Kind durch eine Ärztin/einen Arzt ihrer Wahl (Hausärztin/Hausarzt, Vertrauensärztin/Vertrauensarzt) untersuchen lassen. Es wird ein Untersuch von Sinnesorganen, Grösse und Gewicht durchgeführt. Anhand des Impfausweises überprüft die Ärztin/der Arzt, ob der Impfschutz ausreichend ist. Allfällige Impfungen werden nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten durchgeführt. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten oder deren Krankenkasse.
Die nötigen Unterlagen mit erklärendem Begleitbrief erhalten die Eltern der betroffenen Kinder rechtzeitig vor dem Eintritt in die 1. Klasse.
Für Schülerinnen und Schüler der 5. Primar- und der 2. Sekundarklassen steht gemäss gesetzlichen Vorlagen ein obligatorischer Vorsorgeuntersuch an. Der Vorsorgeuntersuch dient der Früherkennung gesundheitlicher Schwierigkeiten, der Prävention und der Gesundheitsförderung. Untersucht werden die Sinnesorgane (Sehkraft, Farbsinn und Gehör), Grösse und Gewicht, und falls gewünscht der Rücken/die Haltung. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, wird der Impfstatus geprüft und die notwendigen Impfungen vorgenommen.
Die Schulen bieten dazu einen Vorsorgeuntersuch durch eine Schulärztin/einen Schularzt an. Die Kosten für den Untersuch bei der Schulärztin/dem Schularzt und die notwendigen Impfungen trägt das Ressort Bildung. Ausnahme: Wir bzw. unsere Schulärzte/Schulärztinnen empfehlen, die Meningokokken C-Impfung (Hirnhautentzündung) bei Ihrem Kinderarzt/Ihrem Hausarzt durchführen zu lassen. Die Organisation erfolgt über die Schulverwaltung. Der Besuch bei der Schulärztin/beim Schularzt findet während der Schulzeit statt. Die Eltern erhalten rechtzeitig die nötigen Unterlagen, Aufforderungen und Informationen.
Die Eltern können das Kind aber auch durch eine Ärztin/einen Arzt Ihrer Wahl (Hausärztin/Hausarzt) untersuchen lassen. In diesem Fall tragen die Eltern bzw. Ihre Krankenkasse die Kosten.
Die nötigen Unterlagen mit erklärendem Begleitbrief erhalten die Eltern der betroffenen Kinder rechtzeitig vor der Untersuchung.
Weitere Informationen wie Elternbroschüren etc. finden Sie unter Volksschulamt, Schulärztlicher Dienst.
Ansprechperson Schulverwaltung: Alessandra Dal Bosco, Telefon 044 711 77 37 / alessandra.dalbosco@adliswil.ch
Schulferien
Schulzahnärztlicher Dienst
Die Kindergartenkinder sowie die Primar- und Sekundarstufenschüler/innen erhalten jährlich einen Gutschein, welcher zu einem kostenlosen Untersuch auf Kariesschäden bei einem der Adliswiler Schulzahnärzte berechtigt.
Allfällig notwendige Behandlungen werden den Eltern, die auch die entsprechenden Kosten zu tragen haben, durch den Zahnarzt mitgeteilt. Wird die Zahnbehandlung durch einen Schulzahnarzt vorgenommen, werden die Kosten nach einem speziellen Tarif verrechnet.
Zur Vorbeugung von Kariesschäden werden in der Kindergarten- und der Primarstufe die Zähne periodisch mit Fluor gereinigt. Dies geschieht unter sachkundiger Anleitung einer Zahnprophylaxeinstruktorin. Auf der Sekundarstufe wird Zahnprophylaxe in einzelnen Projekten betrieben.
Unter „Dokumente“ finden Sie hilfreiche Unterlagen, Formulare sowie unsere Reglemente.
Schulzeitung
Für Anregungen, Rückmeldungen und/oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion der Schulzeitung. Vielen Dank!
Die Schulzeitung wird allen Kindern in der Schule mitgegeben. Weitere Exemplare können im Schulsekretariat bestellt werden.
Zuzug / Wegzug Schule
Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern neu nach Adliswil ziehen.
Frühzeitig anmelden
Teilen Sie uns möglichst früh mit, wann Sie nach Adliswil ziehen werden. Wenn Ihr Zuzug in wenigen Wochen erfolgt, senden Sie uns bitte für jedes Kind das Anmeldeformular. Wenn Sie Ihren Umzug langfristig planen, z.B. durch den Kauf von Wohneigentum, informieren Sie uns mit der Voranmeldung.
Welche Schule?
Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des 4. Altersjahrs. Je nach bisher besuchten Schulen und Alter wird Ihr Kind einer der folgenden Stufen zugeteilt: Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe. Die Zuteilung zu einer Schule kann nicht frei gewählt werden. Sie erfolgt vor allem nach geografischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Plätze. Informationen zu den Schulen finden sie hier.
Betreuung, Verpflegung
Wünschen Sie für Ihr Kind eine Betreuung in der schulfreien Zeit oder eine Verpflegung über Mittag? Alle aktuellen Möglichkeiten dazu finden Sie bei den Betreuungsangeboten.
Fremdsprachig?
Kinder, welche wenig oder kein Deutsch sprechen, werden durch besonders ausgebildete Lehrpersonen zusätzlich unterrichtet. Das Consultorio hilft fremdsprachigen Eltern und Kindern, sich in der Schule und in Adliswil zurecht zu finden.
Ferien
Informationen zu Ferien, schulfreien Tagen und Absenzen finden Sie hier.
Freizeit, Sport, Vereine
Die Schule Adliswil führt eine eigene Freizeitanlage und bietet ergänzend zum Schulunterricht verschiedene Sportkurse an. Mehr Informationen zu Sport und Freizeit finden hier.
Auskünfte und Unterstützung
Bei allen Fragen rund um den Schulbesuch hilft Ihnen das Schulsekretariat, Telefon 044 711 78 60 oder schule@adliswil.ch. Für die Anmeldung als neue Einwohner in Adliswil melden Sie sich beim Einwohnerwesen, Telefon 044 711 77 11.
Wegzug
Bei einem Wegzug sind folgende Schritte zu beachten:
- Eltern melden Wegzug an die Lehrperson in Adliswil
- Die Lehrperson füllt die Schülerüberweisung aus mit Unterschrift der Eltern und leitet diese an die Schulverwaltung Adliswil weiter
- Die Schulverwaltung Adliswil sendet die Schülerüberweisung (plus Schülerkarte, Arztkarte) an die neue Gemeinde
Fragen zum Wegzug
- Haben sie die jetzige Lehrperson schon informiert, resp. wurde die Schülerüberweisung bereits ausgefüllt? (Schülerüberweisung bei der Lehrperson verlangen)
- Wohin ziehen sie um (neue Adresse wichtig für die Schülerüberweisung)?
- Wann ziehen sie um? (Schülerüberweisung/Schülerkarte/Arztkarte wenn vorhanden/evtl. Beschlüsse bei Sonderschulung/Massnahmen) durch Schulverwaltung an neue Gemeinde schicken.
- Benötigen sie eine Schulbestätigung für die Weiterschulung im Ausland?
Zugehörige Objekte
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Schulpflege |