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Primarstufe
Im Anschluss an die Kindergartenstufe treten die Kinder im August in die Primarstufe über, welche sechs Jahre dauert. Alle Kinder besuchen den Unterricht auf der Primarstufe gemeinsam, unabhängig von ihrem Herkommen, ihrem Geschlecht und ihren schulischen Leistungen.
Ausnahmsweise können Kinder nach einem Jahr Kindergarten zu Beginn des Schuljahres in die Primarschule übertreten, wenn sie die notwendige Schulreife erlangt haben. Auch können Kinder wegen noch mangelnder intellektueller oder körperlicher Schulreife für ein Jahr zurückgestellt werden. Über eine Rückstellung oder einen vorzeitigen Übertritt entscheiden Eltern, Kindergartenlehrperson und die Schulleitung gemeinsam, bei Uneinigkeit die Schulpflege. Gesuche für ausserordentliche Übertritte müssen spätestens bis Ende Februar eingereicht werden.
Die Primarstufe vermittelt Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, also in Mathematik, in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch. Schrift, Handarbeit, Zeichnen und Musik, Sport, Mensch und Umwelt sind weitere wichtige Fächer.
Klassen- und Schulhauszuteilung
Die Zuteilung der Schüler/innen wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
- Geografische und verkehrstechnische Gesichtspunkte
- Ausgeglichene Klassengrössen
- Ausgleich von Knaben und Mädchen
- Ausgleich von Fremdsprachigen
- Ausgleich nach leistungsbezogenen und sozialen Gesichtspunkten
Begründete Gesuche sind nur noch online und spätestens bis Ende Februar der Schulverwaltung unter folgendem Link einzureichen:
Unterrichtszeiten (Blockzeiten)
Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am Vormittag dauern von 8.20 bis 12.00 Uhr. An den Nachmittagen haben die Kinder individuelle Stundenpläne.
Promotionen
Über die Promotion in die nächste Klasse entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. Ist es auf Grund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen wiederholen oder überspringen.
Schullaufbahnentscheide werden auf Grund einer Gesamtbeurteilung getroffen. Dabei werden neben den kognitiven Fähigkeiten sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Bis spätestens 30. April müssen Schulleitung, Lehrperson und Eltern einen Entscheid getroffen haben.
Übertritt in die Sekundarschule oder ins Gymnasium
Am Ende der Primarstufe werden die Kinder je nach Leistungen einer der drei Abteilungen der Sekundarstufe zugeteilt. Schulisch ganz besonders erfolgreiche Kinder melden sich an das Gymnasium an und werden nach bestandener Prüfung dort aufgenommen. Damit verlassen sie die Volksschule und erfüllen die letzten drei Jahre ihrer Schulpflicht am Gymnasium.
Der Entscheid über die Zuteilung zu einer der drei Abteilungen wird auf Grund einer Gesamtbeurteilung durch Eltern, Primarlehrperson und Schulleitung gemeinsam gefällt. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege. Die Gesamtbeurteilung umfasst die schulischen Leistungen eines Kindes, sein Arbeits- und Lernverhalten, sein Sozialverhalten sowie seinen Entwicklungsstand.
Ihre Tochter/ Ihr Sohn besucht aktuell die 6. Klasse der Primarschule und wird im Sommer 2025 in die Sekundarstufe übertreten. Gerne stellen wir Ihnen am Informationsabend unsere Sekundarschulen sowie Aspekte des Unterrichts und der Schulorganisation vor.
Der Elternabend zum Übertritt in die Sekundarschule findet am 12. September 2024 für die Eltern der 6.-Klässler/innen um 19.00 Uhr in der Aula vom Schulhaus Hofern statt.
Zum Übertritt in das Gymnasium finden Eltern alle notwendigen Informationen auf der Website der Bildungsdirektion Kanton Zürich. Hier finden sich insbesondere die Hinweise für die Anmeldung und die Internetauftritte aller Gymnasien und übrigen Mittelschulen im Kanton.
Anmeldung
Kinder welche während des Schuljahres nach Adliswil ziehen, werden mit Vorteil möglichst früh angemeldet. So kann die Zuteilung rechtzeitig geplant werden. Das Anmeldeformular wird direkt an die Schulverwaltung geschickt.